Am 1. September tritt das neue Datenschutz-Gesetz der Schweiz in Kraft (nDSG). Es bringt einige Präzisierungen und Verschärfungen, die man auch als KMU einhalten muss. Im Wesentlichen sind es Informationen, die in der Datenschutz-Erklärung gegeben werden müssen (und die natürlich stimmen müssen). Ist Ihre Datenschutz-Erklärung auf dem neuesten Stand?
Hier eine kurze Übersicht, die Sie als Checkliste nutzen können:
Im Gegensatz zum EU-Raum kennt die Schweiz indes keine Pflicht zur Aufschaltung einer Cookie-Information (Cookie-Banner).
Cookies im EU-Raum
Weitergehende Bestimmungen gibt es für Unternehmen, die zum Beispiel im EU-Raum wahrgenommen werden wollen und dort Kunden ansprechen. Dort ist die Cookie-Information Pflicht, und es muss eine detaillierte Auswahl dafür gegeben werden, welche Cookies ein Webseiten-Besucher akzeptieren möchte.
Lesen Sie dazu den Hintergrund-Artikel unserer Geschäftspartner von consign: Datenschutzerklärung und SEO – Essentials für Ihre Website.
Link auf die offizielle Seite des Bundes
Beispiel eines Cookie-Banners, wie er von der EU verlangt wird.
TItelfoto: by Guillaume Bourdages on Unsplash