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Jetzt die Datenschutz-Erklärung aktualisieren!

Geschrieben von Matthias Müller | May 12, 2023 9:16:57 AM

Am 1. September tritt das neue Datenschutz-Gesetz der Schweiz in Kraft (nDSG). Es bringt einige Präzisierungen und Verschärfungen, die man auch als KMU einhalten muss. Im Wesentlichen sind es Informationen, die in der Datenschutz-Erklärung gegeben werden müssen (und die natürlich stimmen müssen). Ist Ihre Datenschutz-Erklärung auf dem neuesten Stand?

Hier eine kurze Übersicht, die Sie als Checkliste nutzen können:

  • Klare Kontaktangaben sind nötig (physisch und Mail)
  • Aufklärung über den Verwendungszweck von personenbezogenen Daten
  • Angabe der Empfänger der Daten (Tools, CRM, Hostingdienste)
  • Falls personenbezogene Daten ins Ausland geliefert werden: Auflistung aller Länder
  • Erklärung darüber, wie lange die Daten aufbewahrt werden
  • Personen müssen detailliert über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.

Im Gegensatz zum EU-Raum kennt die Schweiz indes keine Pflicht zur Aufschaltung einer Cookie-Information (Cookie-Banner).

Cookies im EU-Raum

Weitergehende Bestimmungen gibt es für Unternehmen, die zum Beispiel im EU-Raum wahrgenommen werden wollen und dort Kunden ansprechen. Dort ist die Cookie-Information Pflicht, und es muss eine detaillierte Auswahl dafür gegeben werden, welche Cookies ein Webseiten-Besucher akzeptieren möchte.

Lesen Sie dazu den Hintergrund-Artikel unserer Geschäftspartner von consign:  Datenschutz­erklärung und SEO – Essentials für Ihre Website.

Link auf die offizielle Seite des Bundes

Beispiel eines Cookie-Banners, wie er von der EU verlangt wird.

TItelfoto: by Guillaume Bourdages on Unsplash